Seit 3. Dezember 2012 gilt für alle Arbeitsstätten die neue Arbeitsschutzrichtline (ASR) A2.2 ‚Maßnahmen gegen Brände‘. In dieser ASR wurden die Richtlinien für die Ausrüstung mit Feuerlöschern geändert. Zudem müssen die Betriebe nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) die Maßnahmen nun selbst ermitteln, die für ihren Betrieb notwendig sind.
Ergreifen Betriebe andere als in den Technischen Regeln stehende Schutzmaßnahmen, muss deren Gleichwertigkeit gegenüber der Berufsgenossenschaft und den Aufsichtsbehörden schriftlich nachgewiesen werden.
Damit die neuen Bestimmungen sicher umgesetzt werden können, gibt es jetzt das neue ‚Sicherheitshandbuch Brandschutz – Betriebliche Brandschutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen nach den neuen Technischen Regeln umsetzen‘. Das Werk ist auch als Premium-Ausgabe für PC, Laptop und mobile Endgeräte erhältlich.
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