Autorisierungsverfahren SERMA
Reparatur- und Wartungsdaten

SERMA – vereinfachter Zugang zu Reparatur- und Wartungsinfos

Das standardisierte Autorisierungsverfahren SERMA soll es Werkstätten erleichtern, an sicherheits- und diebstahlrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen zu gelangen. Bild: ProMotor/T. Volz

Damit auch freie Werkstätten diebstahlrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen aus erster Hand bekommen, will der ZDK das standardisierte Autorisierungsverfahren SERMA (Secure Repair and Maintenance Autorisation) etablieren.

SERMA steht für ein Akkreditierungsschema, das nach Verbandsangaben bereits durch die Umsetzung der akkreditierten Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK) erprobt ist.

Damit auch freie Kfz-Betriebe Zugang zu diesen Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller erlangen, bedarf es künftig einer Autorisierung durch eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle. Die Akkreditierung muss laut ZDK bis Mitte 2023 EU-weit umgesetzt sein.

Zum Hintergrund: Der standardisierte Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen wird durch einen neuen Anhang der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 geregelt, der bereits am 23. Juli 2021 veröffentlicht worden ist. Krafthand hat den ZDK zum geplanten Verfahren befragt:

Was ist die Grundlage für SERMA?

Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) als Teil des ZDK hat unter der Marke SERMA die Akkreditierung nach dem SERMI-Schema für eine neue Konformitätsbewertungsstelle bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS beantragt.

Der BIV arbeitet also nicht an einer neuen Autorisierung für unabhängige Marktteilnehmer, vielmehr ist SERMA Marke und Name der neuen Konformitätsbewertungsstelle. Sie zeigt den Kfz-Betrieben, dass es sich um die Autorisierung handelt, die sie von dieser Stelle erhalten können. Der Geltungsbereich dieser Akkreditierung ist das SERMI-Schema auf Grundlage des Anhangs X der Typgenehmigungsverordnung 2018/858.

Um welche Daten geht es bei SERMA konkret?

„Sicherheitsrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen” oder „sicherheitsrelevante RMI” sind Informationen, Software, Funktionen und Dienstleistungen, die für Reparatur und Wartung der vom Hersteller in einem Fahrzeug eingebauten Funktionen erforderlich sind, um zu verhindern, dass das Fahrzeug gestohlen oder weggefahren wird beziehungsweise um zu ermöglichen, dass das Fahrzeug zurückverfolgt und wieder in Besitz genommen werden kann (Zitat Verordnung (EU) 2021/2144 zur Änderung des Anhangs X der Verordnung (EU) 2018/858 Anlage 3 Nr. 2.1.3.).

Eine Spezifikation hierzu wird durch die Fahrzeughersteller erfolgen.

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