Zum 1. Januar und Ende Mai 2022 ändert sich das Verbraucherrecht in wesentlichen Punkten. Wie Krafthand in Ausgabe 18-19/21 ausführlich berichtet hat, betreffen die Änderungen in der Kfz-Branche insbesondere den Neu- und Gebrauchtwagenhandel. Denn zusätzlich zu Änderungen zur Mängelhaftung hat der Gesetzgeber die Beweislastumkehr sowie Vorgaben zur Aktualisierung digitaler Fahrzeugbestandteile neu bestimmt. Spätestens dann müssen Kfz-Betriebe ihre Verträge anpassen und ihre Werbung überprüfen.
All diese Neuerungen thematisiert der Bundesverband Freier Kfz-Händler in dem Seminar „Neues Gewährleistungsrecht“ am Montag, 4. Oktober, für das sich Interessierte hier vormerken lassen können.