Mit dem Verkehrsblatt Nummer 9/2011 – Veröffentlichung Nr. 107 – hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine neue Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen veröffentlicht. Damit müssen alle ab dem 1. Oktober 2011 neu in Betrieb gehenden Bremsprüfstände die nachfolgend aufgeführten Anforderungen erfüllen. Bis dato bereits im Einsatz befindliche Prüfstände müssen dieser Richtline spätestens ab dem 1. Oktober 2020 entsprechen.
Für Rollen-Bremsprüfstände:
- Mindestrollendurchmesser: ≥ 200 mm
- Reibbeiwert zwischen Rolle und Reifen: 0,7 (trocken), 0,6 (nass)
- Schlupfabschaltung bei tatsächlichem Schlupf: 27 Prozent ± 3 Prozent
- Mindestprüfgeschwindigkeit der Rollen bei Fahrzeugklassen M1+N1: 4 km/h
- Mindestprüfgeschwindigkeit der Rollen bei sonstigen Fahrzeugklassen:2 km/h
- standardisierte Datenschnittstelle
Für Platten-Bremsprüfstände:
- Die Mindestlänge der Prüfplatten muss 1,5 m betragen
- Tangentiale Schubkraft muss gemessen werden
- Reibbeiwert zwischen Platte und Reifen 0,7 (trocken), 0,6 (nass)
- Auffahrgeschwindigkeit circa 8 bis 12 km/h
- Messung bei circa 5 km/h auf 2 km
- Mindestmesszeit: 0,4 s
- Verwerfung der Messwerte , wenn genannte Parameter nicht eingehalten werden können
- standardisierte Datenschnittstelle