Wenn der Werkstattbetreiber seinen eigenen Rechnungsumschlag wieder in Händen hält, kommt schnell Ärger auf beim Zurückvermerk der Post „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“. Natürlich versucht er den Kunden telefonisch zu erreichen. Doch unter der angegebenen Telefonnummer ist niemand erreichbar. Was tun?
Auf jeden Fall sofort aktiv werden und nicht auf die lange Bank schieben, rät Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso. Es gibt viele Wege, die man beschreiten kann, um die aktuelle Anschrift des Schuldners – manchmal sogar relativ schnell – zu ermitteln.
Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.