Bremsprüfstand
Bremsprüfstand

Schon heute greift die Kalibrier-Richtlinie

Ab 2020 gilt die Bremsprüfstands-Richtlinie und schon heute greift die Kalibrier-Richtlinie. Bild: Schmidt

Ab 1. Januar 2020 gilt die neue Bremsprüfstands-Richtlinie. Erfüllen dann Prüfstände diese Vorgabe nicht, sind sie für HU-Bremsprüfungen nicht mehr tauglich. Demzufolge müssen viele Kfz-Betriebe in neues Equipment investieren. Teils ist das sogar schon vorher notwendig. KRAFTHAND erklärt warum. Und wie sieht es mit der Lieferfähigkeit von Bremsprüfständen aus? Sind hier etwa ähnliche Engpässe zu erwarten wie derzeit bei den Scheinwerfer-Prüfgeräten?

Inzwischen dämmert vielen Kfz-Betrieben, dass sie nach der lange kontrovers diskutierten Scheinwerfer-Prüfrichtlinie vor einer weiteren Richtlinie stehen, die es zu erfüllen gilt: die Bremsprüfstands-Richtlinie, die mittlerweile bei Werkstatt-Stammtischen, in Schulungen, sozialen Medien und nicht zuletzt auf Messen im Mittelpunkt der (Pausen-) Gespräche steht. In gut zwei Jahren müssen nämlich Rollen- und Plattenprüfstände deren Vorgaben entsprechen, die 2011 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt 9/2011 veröffentlicht wurden.

Im Wesentlichen besagt die Richtlinie, dass Rollen- und Plattenprüfstände ab 2020 über eine standardisierte Datenschnittstelle verfügen müssen, um Messergebnisse in Echtzeit übermitteln zu können. Zudem müssen zwischen Rad und Rolle beziehungsweise Platte Mindestreibwerte von 0,7 und im nassen Zustand 0,6 gegeben sein.

Kalibrierung kommt Bremsprüfstands-Richtlinie zuvor

Da diverse Prüfstände, die vor 2011 entwickelt und gebaut wurden, nicht alle Anforderungen erfüllen, müssen Inhaber von Kfz-Betrieben diese bis Ende 2019 entweder aufrüsten oder erneuern. Bis dahin jedoch, sind auch alte Prüfstände noch für die HU-Bremsprüfung tauglich. Zumindest theoretisch. Praktisch sieht es allerdings schon jetzt so aus, dass nicht mehr alle Geräte im Rahmen einer Hauptuntersuchung nutzbar sind. Das hängt mit der Kalibriervorschrift zusammen, die seit dem 1. Januar 2017 gilt und aufgrund einer einjährigen Übergangsfrist seit diesem Jahr greift. Sind Prüfstände nicht kalibrierfähig, bekommen sie bereits heute keine Stückprüfung und somit HU-Zulassung mehr.


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