Die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie hat in diesem Jahr für viel Diskussionsstoff gesorgt. Sie sieht vor, dass alle Prüfplätze zur Scheinwerferprüfung im Rahmen einer HU ab dem 1. Januar 2017 bestimmte Vorgaben an die Aufstellflächen einhalten müssen. Jetzt wurde jedoch eine Fristverlängerung erlassen. Und: Es ist noch ein weiterer wichtiger Punkt in die Richtlinie eingeflossen, den es zu erfüllen gilt.
In der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie ist neben der Stückprüfung für die Aufstellflächen auch eine Stückprüfung für Scheinwerfer-Einstellprüfgeräte (SEP) vorgesehen. Diese hat im Turnus von zwei Jahren zu erfolgen, darf nur von entsprechenden Sachkundigen vorgenommen werden und dient dazu, die Beschaffenheit hinsichtlich Ebenheit und Neigung der Aufstellflächen und des Prüfgerätes festzustellen (ausführliches dazu in der KRAFTHAND 13/14-2017). Bestehende Prüfplätze müssen der Richtlinie ab dem 1. Januar 2017 entsprechen.
Nachweise erst ab 1. Januar 2018 zu erbringen
Inzwischen gibt es jedoch eine Fristverlängerung zum Nachweis über die Stückprüfung des Scheinwerfereinstellplatzes. Für bestehende Prüfplätze sind Nachweise über Richtlinienkonformität erst ab 1. Januar 2018 zu erbringen. Wichtig hierbei ist: Wer einen Prüfplatz neu einrichtet, muss die Anforderungen mit der Neueinrichtung erfüllen. Neben der Übergangsfrist hat sich noch eine weitere Änderung ergeben. Und zwar ist für SEP, die bei den periodischen technischen Prüfungen eingesetzt werden, zusätzlich zur Stückprüfung künftig auch eine Kalibrierung erforderlich. Letztere erfolgt in drei Messreihen unter Verwendung von unterschiedlichen Referenz-Nickwinkeln. Die Ergebnisse sind gemäß den Vorgaben der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) separat zur Stückprüfung zu dokumentieren.
Neu: Kalibrierung der SEP
Für Geräte, die bereits in Werkstätten im Einsatz sind gilt also: Zusätzlich zur Stückprüfung ist eine Kalibrierung erforderlich. Auch hier ist Anfang 2018 der entscheidende Stichtag. Dazu ASA-Präsident Frank Beaujean: "Weil die Durchführung der Stückprüfung bisher nicht eindeutig geregelt war und zu einer Verunsicherung im Feld geführt hat, wurde die Frist für den zwingenden Nachweis einer Stückprüfung und einer Kalibrierung seitens des Bundesverkehrsministeriums bis zum 1. Januar 2018 verlängert.“
Laut ASA-Verband dürfen ab diesem Datum Sachkundige ausschließlich die Stückprüfung vornehmen, während für die Kalibrierung zusätzlich eine nach ISO 17025 akkreditierte Stelle oder ein Bevollmächtigter derselben beauftragt werden muss. Wer diese Funktion wahrnehmen soll, ist noch offen. Fest steht aber: Auf jeden Fall werden dies Prüfdienste sein, die sich nach DAkks-Vorgaben akkreditieren lassen.
Novellierung der Prüfrichtlinie
Der ASA-Verband geht aus heutiger Sicht davon aus, dass diese Übergangsbestimmungen in absehbarer Zeit durch eine novellierte HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie ersetzt werden, die dann endgültig mit der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 konform ist. Als Neuerung ist unter anderem vorgesehen, dass die Vorlage der DAkkS-akkreditierten Kalibriermethode verpflichtender Teil der Bauartzulassung von SEP wird. Zudem soll es eine einheitliche Methode zur Bestimmung der Längs- und Querneigung und eine Festlegung der Unebenheitstoleranzen für die Aufstellflächen geben. Das Inkrafttreten der novellierten HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie ist laut ASA-Verband frühestens ab dem 1. Januar 2018 zu erwarten.