Zum 1. Januar 2017 soll die neue HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie in Kraft treten.
Doch noch herrscht Unklarheit in der Branche: Ist der 1. Januar 2017 als Stichtag zu verstehen oder ist eine Übergangphase angedacht? KRAFTHAND hat bei Sachverständigenorganisationen nachgefragt.
Die Antworten sind überraschend. Die Aussagen reichen von „Es ist nicht mit einer schnellen Umsetzung zu rechnen“ bis hin zu „Stichtag ist Stichtag.“ Fest steht allerdings: Sollte die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie zum 1.1.2017 in kraft treten, muss der Arbeitsplatz für die Einstellung von Fahrzeugscheinwerfern ab diesem Zeitpunkt den Vorgaben entsprechen. Welche das sind darüber berichtete KRAFTHAND bereits mehrfach (u. a. Ausgabe 18/2015). Werkstätten sollten das Thema und den Termin, wenn sie weiterhin die HU im eigenen Haus ausführen wollen, im Hinterkopf haben. KRAFTHAND bleibt am Thema und berichtet aktuell über Neuigkeiten dazu.
KÜS
Leider ist die Frage nach der Umsetzung der Scheinwerferprüfrichtlinie (SEP-Rili) noch nicht ganz klar. Grund hierfür ist, dass das zur SEP-Rili gehörende Merkblatt, welches die Stückprüfung dieser Systeme regeln soll, noch nicht veröffentlicht wurde. Ein fertiger Entwurf hierzu liegt dem Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zwar vor, allerdings gibt es Fragen, die noch geklärt werden müssen. Es ist nicht mit einer schnellen Umsetzung zu rechnen. Solange über dieses Merkblatt sowie über einige Änderungsvorschläge zur SEP-Rili nicht entschieden wurde, gilt der momentane Entwurfsstand als Orientierung. Aus dieser Position heraus erscheint uns die Umsetzung der SEP-Rili zum 1. Januar 2017 als kaum vorstellbar. Aber selbst wenn es zu einer Übergangsphase kommen wird, sollten sich alle schnellstmöglich mit den Eventualitäten und den daraus resultierenden Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie auseinandersetzen. Die KÜS hält hierzu Informationsmaterial bereit.
Dekra
Die Richtlinie wird zurzeit im Arbeitskreis Erfahrungsaustausch, in dem die Prüforganisationen sowie die Behörden vertreten sind, im Hinblick auf eine Überarbeitung diskutiert. Es geht vor allem darum, dass die aktuell gültige Version der Richtlinie aus dem Jahr 2014 die Anforderungen an Prüfsysteme noch nicht detailliert genug festlegt. Das kann für neue Untersuchungsstellen bedeuten, dass an falschen Stellen investiert wird. Deshalb soll die Überarbeitung der Richtlinie mehr Klarheit bei den Anforderungen an die Aufstellflächen bringen. Im Grunde herrscht auch schon Einigkeit darüber, wie das Ganze aussehen soll. Deshalb setzen wir uns im Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium dafür ein, dass diese Anforderungen schon vor Inkrafttreten einer überarbeiteten Richtlinie in einem Merkblatt veröffentlicht werden. Das bringt Planungssicherheit für die Betriebe. Außerdem plädieren wir für eine Übergangsregelung, die den Betrieben sechs Monate Zeit gibt, die Anforderungen an ihre Scheinwerferprüfplätze zu erfüllen.
TÜV Nord
Stichtag ist Stichtag. Die Scheinwerferrichtlinie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Wenn eine Werkstatt die dann gültige Richtlinie nicht erfüllt, wird dort keine HU durchgeführt werden können. Umso wichtiger ist die Vorbereitung auf die neuen Gegebenheiten in 2016. Wir unterstützen gerne.