Werden Prüfingenieure im Vorfeld einer Hauptuntersuchung gefragt, ob man matte Abdeckscheiben von Scheinwerfern aufbereiten darf, müssen sie dies klar verneinen. Denn rein rechtlich geht es dabei um eine unzulässige Änderung eines bauartgenehmigungspflichtigen Bauteils. Das gilt auch dann, wenn die Reparatur sehr professionell ausgeführt ist.
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