In einem Urteil vom 08.08.2011 hat das OLG Koblenz zum AZ 12 U 16/10 einem Traktorfahrer Schadenersatz zugesprochen, weil sein Mähwerk durch Kollision mit einem Kanaldeckel beschädigt wurde. Der Fahrer konnte nachweisen, dass der Schaden am Mähwerk durch die Kollision hervorgerufen worden ist. Es war dann Sache einen Anspruch gegen die für den Kanaldeckel verantwortliche Gemeinde. Entscheidend war dabei die Verteilung der sog. Beweislast.
Im Haftpflichtprozess musste die Gemeinde beweisen, dass der Kanaldeckel ordnungsgemäß aufgebracht war. Da ihr dies nicht gelang, wurde sie zum Schadenersatz verurteilt. Die Entscheidung des OLG Koblenz ist mit Blick auf diese Beweislastentscheidung deshalb für Teilnehmer im Straßenverkehr von Bedeutung, da die Beweislast für die Verantwortlichen von Straßen und Straßeneinrichtungen erweitert wurde.