Autoreifenkennzeichnung
Räder und Reifen

Reifen richtig kennzeichnen

Viele Reifenhersteller und Lieferanten bieten das Label auf ihrer Internetseite zum Download an. Bild: Adobe Stock

Kfz-Betriebe unterliegen der Pflicht, sowohl neue als auch gebrauchte Reifen entsprechend der europarechtlichen Vorgaben konsequent zu kennzeichnen. Dazu gehören neben der Kraftstoffeffizienz weitere Parameter, wie etwa Geräuschemissionen.

Kraftstoffeffiziente und sichere Reifen mit geringem Rollgeräusch sollen gefördert werden. So steht es im Artikel 1 der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1222/2009, die vorschreibt, dass neue und gebrauchte Reifen zu kennzeichnen sind. Deren primäres Ziel ist es, die Sicherheit sowie die wirtschaftliche und ökologische Effizienz im Straßenverkehr zu steigern.

Achtung: Die Kennzeichnungspflicht betrifft nicht nur neue, sondern auch gebrauchte Reifen. Das heißt, werden Endverbrauchern gebrauchte Reifen zum Verkauf angeboten, sind diese genauso zu kennzeichnen wie neue Reifen.

Praxistipp: Ist es bei gebrauchten Reifen nicht mehr möglich, diese zu kennzeichnen, sollten Kfz-Betriebe von deren Verkauf Abstand nehmen. Denn fehlt die erforderliche Kennzeichnung, kann dies kostenpflichtig abgemahnt werden. Aktuell ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beispielsweise dabei, die ordnungsgemäße Kennzeichnung zu prüfen.

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