Ersatzteile

Reparaturklausel bringt wieder Schwung ins Geschäft

Scheinwerfer
Von einer Reparaturklausel verspricht sich der  GVA, dass nicht nur OEMs, sondern auch unabhängige Marktplayer sichtbare ­Kfz-­Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, ­Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten in Deutschland produzieren und vertreiben dürfen. Bild: Zink

Ein freier Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile, in dem nicht nur die Autobauer, sondern auch unabhängige Kfz-Teilehersteller und -großhändler ihre Lösungen im fairen Wettbewerb zu realistischen Preisen anbieten – dafür setzt sich der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) seit Jahren ein. Jetzt ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer solchen Reparaturklausel gemacht.

Basis für neue Spielregeln auf dem Markt der sichtbaren Ersatzeile ist das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“. Dieses hat das Bundeskabinett jetzt offiziell abgesegnet. Das Gesetz enthält unter anderem eine Neuregelung des deutschen Designgesetzes, die den Wettbewerb zum Wohl der Verbraucher im Kfz-Ersatzteilmarkt stärken soll: Durch die Einführung einer Reparaturklausel werden laut GVA sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten künftig vom Designschutz ausgenommen – unabhängige Marktteilnehmer dürfen diese Teile dann auch in Deutschland produzieren und vertreiben. Der GVA erwartet, dass in der Folge die Ersatzteilpreise sinken, was die Autofahrer spürbar entlasten würde.

OEM-Monopol zu Lasten der unabhängigen Player

Fahrzeughersteller haben die Möglichkeit, das Design ihres Fahrzeugs schützen zu lassen. Dadurch wird im Neufahrzeugmarkt ein gesunder Wettbewerb um das beste Design befeuert. Der Designschutz ist im Neufahrzeugbereich daher legitim und wird durch die beschlossene Neuregelung nicht tangiert. Anders als in vielen Staaten Europas sind hierzulande jedoch auch Ersatzteile von diesem Schutz erfasst. Wo es aber keine alternativen Designs geben kann, da die Form eines Ersatzteils schließlich vorgegeben ist, wenn es passen soll, verhindert Designschutz dagegen Wettbewerb.

Wichtig ist, dass die Reparaturklausel für den gesamten Fuhrpark zur Anwendung kommt. Weder die Autofahrer in Deutschland noch der freie Teilegroßhandel können bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag darauf warten. Andere Staaten in Europa haben bereits vor vielen Jahren erfolgreich auf eine Öffnung des Markts gesetzt. GVA-Präsident Hartmut Röhl

In der Praxis führt das bislang dazu, dass Fahrzeughersteller ein Monopol auf diese Teile erlangen können und Autofahrer in Deutschland in der Folge deutlich mehr für sichtbare Kfz-Ersatzteile zahlen müssen als etwa in europäischen Staaten, in denen diese Märkte bereits liberalisiert wurden. Auch unabhängige Marktteilnehmer wie Kfz-Teilehersteller und freie Kfz-Teilegroßhändler sind betroffen: Rund ein Viertel bis ein Drittel des Umsatzes von rund 12 Mrd. Euro pro Jahr im deutschen Markt für Kfz-Ersatz- und -Verschleißteile entfällt auf solche Karosserie- und karosserieintegrierten Teile. Die unabhängigen Marktteilnehmer können bislang in diesem wichtigen Produktsegment vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, was für sie sehr nachteilig ist, müssen sie ihren Kunden doch eigentlich ein umfassendes Produktsortiment anbieten, um am Markt konkurrenzfähig zu sein.

Jetzt kommt es auf die richtigen Schlüsse an

Der GVA und viele weitere Akteure aus der Automobilwirtschaft, Vertreter von Versicherern sowie Verbraucherschützer haben sich seit Jahren für die Liberalisierung des Markts für sichtbare Kfz-Ersatzteile eingesetzt. GVA-Präsident Hartmut Röhl dazu: „Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung in dieser Frage von den erdrückend vielen und guten Argumenten pro Wettbewerb hat überzeugen lassen und endlich gehandelt hat. Das für die Autofahrer teure Monopol der Fahrzeughersteller in diesem Segment war und ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Da der Autofahrer das Design eines Fahrzeugs bereits beim Kauf mitbezahlt, dient der Designschutz im Ersatzteilbereich letztlich nur dazu, den Autobauern hohe Erträge aus dem Ersatzteilgeschäft zu ermöglichen. Die Einführung der Reparaturklausel kann nun dafür sorgen, dass die Ersatzteilpreise sinken – mit der deutlichen Betonung auf kann.“

Der GVA-Präsident spielt damit auf eine Stichtagsregelung an, die in dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs enthalten ist. Demnach wären Ersatzteile, deren Designs vor Inkrafttreten der Neuregelung bereits angemeldet oder eingetragen worden sind, von der Liberalisierung ausgenommen. Hartmut Röhl weiter: „Das konterkariert das Ziel des Gesetzes, den Wettbewerb zu stärken, massiv. Eingetragene Designs sind bis zu 25 Jahre geschützt, demnach würde die vollständige Liberalisierung bis weit in die 2040er Jahre dauern. Das ist abstrus. Auch werden Autofahrer, die sich nur ältere Fahrzeuge leisten können, von dieser Einschränkung besonders benachteiligt, denn nur Halter von Fahrzeugen mit Designs, die nach dem Stichtag auf den Markt kommen, könnten von der Liberalisierung umgehend profitieren.“

Es müsste also überhaupt erst einmal ein Fuhrpark aufgebaut werden, für den die Reparaturklausel gilt. Bei einem Kfz-Bestand von rund 57 Millionen Fahrzeugen in Deutschland würde es schon gemessen allein an circa 3,4 Millionen jährlich neu zugelassenen Pkw viele Jahre oder gar Jahrzehnte dauern, bis die Reparaturklausel überhaupt spürbar im Markt greifen würde.