Das Bundessozialgericht hat den ‚gelebten’ Familien-Organisationsmodellen den Kampf angesagt – selbstständig und damit sozialversicherungsfrei ist nur noch der in der Gesellschafterliste ausgewiesene Mehrheitsgesellschafter. Die Folge: Die meisten Kfz-Unternehmer fallen unbewusst wieder in das gesetzliche System, was zu hohen Nachzahlungen bei einer Rentenversicherungsprüfung führt.
Viele Kfz-Profis, die vor Jahren ihr eigenes Unternehmen ‚geschaffen’ haben, können durchaus auf einige Meilensteine zurückblicken, die ihr Betrieb durchschritten hat: Während anfangs die Kfz-Profis das komplette Risiko ihres (Werkstatt-) Geschäfts selbst tragen, tendieren die meisten Unternehmer im Laufe der Zeit dazu, die rechtlichen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten mit ihren gewachsenen persönlichen oder familiären Bedürfnissen abzuwägen.
In der Konsequenz lagert der Kfz-Profi das operative Geschäft in eine GmbH aus, wertvolle Grundstücke und Gebäude bleiben in der Familie, und werden – nachdem sich der Zugriff der Banken gelöst hat – der Struktur nach vor dem laufenden Risiko des täglichen Geschäfts geschützt. Nicht zuletzt belohnt der Kfz-Profi seine mitarbeitende Ehefrau mit einer 50-prozentigen Beteiligung an der GmbH, die operativen Geschäfte führt der Ehemann weiterhin selbst.
Spannend wird es dann, wenn die nächste Generation sukzessive an das Geschäftsleben herangeführt werden soll. Im folgenden – vielfach zugetragenen – Fall unterstützt der Sohn seit einigen Jahren den Kfz-Profi bei seiner Arbeit. 2012 haben ihm beide Elternteile als Belohnung und Anerkennung jeweils zehn Prozent ihrer Anteile übertragen, Ende 2012 wurde er neben seinem Vater Geschäftsführer der GmbH.
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