Rechtssichere Beratung im neuen GmbH-Geschäftsführer-Lexikon 2014

‚GmbH‘ heißt zwar ‚Gesellschaft mit beschränkter Haftung‘. Doch können Geschäftsführer einer GmbH unter Umständen auch persönlich in Regress genommen werden. Damit GmbH-Geschäftsführer bei ihren Entscheidungen auch 2014 auf der sicheren Seite sind, gibt das ‚GmbH-Geschäftsführer-Lexikon‘ zu allen wichtigen Bereichen des GmbH-Alltags wichtige Praxis-Tipps und erläutert die relevanten Sachverhalte anhand von zahlreichen Beispielen.

Ob es nun um die GmbH-internen Arbeits- und Entscheidungsabläufe geht, um die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung und die notwendigen Mehrheiten bei Abstimmungen oder um Geschäftsabschlüsse für die GmbH: Immer ist ein Höchstmaß an Entscheidungs- und Handlungsfreiheit nötig. Wie die Kompetenzen und Interessen als GmbH-Chef stets interessengerecht auszuüben sind, ist unter den Stichworten ‚Ausschluss eines Mitgesellschafters‘, ‚D&O-Versicherung‘, ‚Einsichts- und Auskunftsrecht‘, ‚fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse‘, ‚Gesellschafterversammlung‘ und ‚gesetzliche Vertretung‘ beschrieben.

Darüber hinaus geht das ‚GmbH-Geschäftsführer-Lexikon‘ auch auf Themen ein wie Abmahnung, Altersvorsorge, Arbeitszeit, Arbeitszeugnis, Betriebsprüfung, Betriebsrat, Bürgschaft, Dienstwagen, Einsichts- und Auskunftsrecht, Entlastung, Handlungsvollmacht, Kapitalerhöhung, Stammkapital, Tantieme, Umatzsteuer, betriebliche Versicherung und Vorabausschüttung.

GmbH-Geschäftsführer-Lexikon, VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Bonn, Tel. 0228 95 5001 60, www.gmbh-online.de