Prüfmittel kalibrieren – (Überziehungs-)Fristen, Preise und noch mehr
Neu ist es nicht, das Thema Kalibrierung von HU-Prüfmitteln wie Bremsprüfstand und AU-Gerät. Dennoch hat Krafthand mit dem Leiter des Dekra-Kalibrierlabors Dr. Frank Strehle über wichtige Aspekte zum Thema gesprochen.
Im Podcast geht es unter anderem um folgende Fragen:
- Dürfen Kalibriertermine überzogen werden bzw. gibt es eine Art Galgenfrist – ähnlich wie beim HU-Termin für Fahrzeuge?
- Welche Fristen gelten für die Rekalibrierung?
- Inwiefern sind Stückprüfungen in die jeweiligen Prüfmittelkalibrierungen integriert?
- Was kosten Kalibrierungen und vor allem, warum variieren diese für bestimmte Prüfmittel?
Zur letzteren Frage erklärt der Experte, dass der Richtpreis für die Kalibrierung eines AU-Geräts bei etwa 350 Euro liegt. Beim Bremsprüfstand kämen Kosten zwischen 500 bis 600 Euro auf die Werkstatt zu; ein Scheinwerfereinstellplatz schlägt zwischen 300 und 800 Euro zu Buche. Warum diese Kosten so variieren, legt er im Podcast ausführlich anhand von Parametern dar, die Einfluss auf den Preis haben.
Außerdem geht es im Gespräch um Aufstellflächen für Scheinwerfereinstellprüfsysteme, und ob diese im Hinblick auf ältere Gebäude häufiger Probleme machen. „Die Aufstellfläche des Fahrzeugs ist in der Regel wenig kritisch – das trifft eher auf die Aufstellfläche für das Gerät zu“, erklärt Strehle in diesem Zusammenhang, um auch darauf hinzuweisen, dass beim Scheinwerfereinstellprüfgerät neben der Kalibrierung zurzeit nach wie vor noch eine Stückprüfung notwendig sei – im Gegensatz zu Bremsprüfständen.
Auf die Frage, wie viele Dekra-Spezialisten unterwegs sind und vor Ort in den Werkstätten kalibrieren, erklärt er, dass etwa 200 Kalibriertechniker deutschlandweit tätig seien und somit die Wartezeit auf einen Kalibriertermin in der Regel nicht länger als 14 Tage beträgt. Wer sich dafür interessiert wie es sich mit dem Überziehen eines Kalibriertermins verhält, der erhält im Podcast circa ab Minute 7 Antworten dazu.
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