Die neue Betriebssicherheitsverordnung wurde am 6. Februar 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I Nr. 4 S. 49). Die Regelung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft und enthält Änderungen, die Betriebe umsetzen müssen.
Neue Vorschriften gibt es beispielsweise im Bereich Ergonomie, psychische Belastungen sowie alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze. Änderungen sind auch bei der Prüfung von Arbeitsmitteln zu beachten. Außerdem gelten ab 1. Juni erweiterte Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Zudem sind die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung gestiegen.
Wie die neuen Forderungen gesetzeskonform erfüllt werden können, zeigt das ‚Praxishandbuch: Neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 – Einfache Umsetzung und Dokumentation der aktuellen Anforderungen‘.
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