Werkstätten und Autohändler kommen angesichts wachsender Konkurrenz um geeignete Werbemaßnahmen nicht herum. Dabei ist allerdings eine ganze Reihe rechtlicher Vorschriften zu beachten. Die 3-teilige Artikelserie „Pflichtinformationen in der Kfz-Werbung“ gibt einen Überblick über die wesentlichen Vorgaben. Wir beginnen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ohne Werbung kann kein Unternehmen mehr erfolgreich am Markt bestehen – das gilt insbesondere für die Automobilbranche aufgrund des umfassenden Wettbewerbs. Dabei kann die Werbung im Kfz-Bereich ganz unterschiedlich aussehen: die klassische Plakat-, Flyer- und Anzeigenwerbung (= Printwerbung), Radio- oder TV-Werbemaßnahmen oder das Marketing über Social Media wie Instagram, Facebook, Youtube und Co. Doch Achtung: Vor Veröffentlichung gilt eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben. Neben den zum Teil recht unübersichtlichen Pflichtinformationen gibt es auch noch das Problem des begrenzten Raums. So stellt sich die Herausforderung, dort die gesamten Pflichtinfos auch tatsächlich rechtzeitig erteilen zu können. Das gilt für Print- und Onlinewerbung grundsätzlich gleichermaßen, wobei sich die Pflichtinformationen teilweise überschneiden und bei der Onlinewerbung noch umfangreicher sein können.
Achtung: Im Rahmen der Marketingmaßnahme sind zunächst die Vorgaben aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzuhalten. Zudem ist in der Automobilbranche die Pkw-EnVKV stets zu beachten, wenn es darum geht, Neufahrzeuge zu bewerben.
Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.