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Marketing

Pflichtinformationen in der Kfz-Werbung

◀ Werbung für Pkw macht ohne Preisangabe keinen Sinn. Deshalb greift hier die Preisangabenverordnung. Aber auch Pkw-EnVKV, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie das Telemediengesetz sind zu beachten. Bild: Ledermann

Während es im ersten Teil um die Grundlagen in der Kfz-Werbung ging, wird nun aufgezeigt, wie es bei den unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu Kollisionen der einzelnen Regelungen kommen kann. KRAFTHAND erklärt, wie solche Konflikte aussehen und gelöst werden können.

Der rechtliche Rahmen für die Werbung in der Automobilbranche setzt sich aus allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen und speziellen Vorgaben für die Kfz-Werbung zusammen. Die einschlägigen Pflichtinformationen leiten sich namentlich aus der Pkw-EnVKV, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Telemediengesetz (TMG) sowie der Preisangabenverordnung (PAngV) ab. Welche davon gelten und umzusetzen sind, hängt von der Werbeform und dem Werbekanal (online/print) ab.


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