Reifeneinlagerung
Reifenservice

Pflichten des Kfz-Profis beim Einlagern von Rädern und Reifen

Vor dem Einlagern ist es für den Kfz-Profi unerlässlich, im Beisein des Kunden etwaige Vorschäden an Rädern und Reifen (Kratzer etc.) zu dokumentieren. Bild: Vollmann

Der Kfz-Profi ist für Schäden an oder Verlust von kundeneigenen Gegenständen verantwortlich, wenn er diese für eine längere Zeit (saisonal) aufbewahrt. Dies gilt besonders für die Reifeneinlagerung. KRAFTHAND fasst zusammen, worauf die Betriebe dabei achten müssen und gibt Tipps zum entsprechenden Versicherungsschutz.

Der verantwortungsbewusste Pkw-Halter wechselt seine Reifen frühzeitig – das heißt vor dem ersten Schnee, der Deutschlands Straßen ziert. Einige Kunden erwarten schon Ende Oktober, dass wir ihre Winter-Pneus auf das Fahrzeug aufziehen , so ein oberbayerischer Kfz-Profi. Selbstverständlich werden diese bei uns aufbewahrt und zum vereinbarten Termin aus dem Lager geholt, geprüft und gewuchtet, ergänzt er.

Dieser Service wird zweifellos in vielen Kfz-Betrieben ‚gelebt’, ohne dass diese sich über die rechtlichen Konsequenzen aus dieser Beziehung Gedanken machen. In vielen Fällen nimmt der Kfz-Profi an, dass er die kundeneigenen Sommer- und Winterreifen aus einer bloßen ‚Gefälligkeit’ heraus einlagert. Den einzigen Vorteil seines Betriebs sähe der Inhaber einer kleinen Kfz-Werkstatt in Nordschwaben darin, dass seine Mitarbeiter die Räder bereits für den Werkstattaufenthalt vorbereiten oder bei geringen Profiltiefen rechtzeitig mit alternativen Angeboten reagieren können; für den Kunden entfällt das lästige Einpacken der Reifen in den Pkw“, meint sein oberbayerischer Kollege.


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