Ab Juli 2024 wird der Unfalldatenspeicher zu Pflicht, der diverse Daten für die Unfallanalyse aufzeichnet. Krafthand-Redakteurin Maike Wiedemann sieht einerseits Vorteile in der nun klaren Gesetzgebung, aber andererseits auch Lücken die den OEMs viel Eigenmacht bieten.
Die Antworten des VDA im Krafthand-Interview in der Ausgabe 9-10/2024 lassen folgern, dass Autohersteller nur unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf die Daten des Unfallspeichers haben. Bei genauerem Hinsehen kann man aber auch zu dem Schluss kommen, dass sich die OEMs relativ leicht und ohne (erneute) Zustimmung des Halters Rekorderinformationen ziehen könnten. Denn es braucht nur entsprechend ausgestaltete AGB, denen in der Regel sowieso nahezu jeder zustimmt. Damit sehe ich das Risiko, dass Daten ohne Wissen des Fahrers an den Hersteller gelangen.
Problematisch fände ich das, wenn es auch um persönliche Details geht, etwa Navigationsdaten, aus denen sich ein Bewegungsprofil erstellen lässt. Das schließt der Gesetzgeber jedoch aus. Die OEMs sind (zumindest beteuern sie das) vielmehr an technischen Parametern interessiert, nicht zuletzt, um ihre Systeme zu analysieren und zu verbessern. Man kann über den EDR denken, was man will – zumindest gibt es nun eine klare Regelung zum Auslesen von Unfalldaten, die im Bestfall auch unabhängigen Unfallanalytikern den Zugriff vereinfacht.
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