KRAFTHAND erklärt, wie die Prüfung von Euro-6-Dieseln ab 2023 abläuft, was es mit der Fast-pass-Grenze auf sich hat, warum es reicht, den Partikelausstoß nur im Leerlauf zu messen, obwohl eine Drehzahlanhebung vorgesehen ist, und ob AU-Betriebe ihre Berechtigung verlieren, wenn sie das Upgrade zur Partikelzählung nicht mitgehen.
Das Hickhack um die Messung des Partikelausstoßes von Dieselfahrzeugen dauert schon lange. Vor etwa einem Jahrzehnt gab es bereits die ersten Vorstöße, beispielsweise vom Verband der Werkstattausrüster ASA, aber auch von anderen. Demgegenüber standen eine mächtige Autolobby und etwa der ADAC, die es mit ihrem Veto schafften, das Thema vom Tisch im Verkehrsministerium zu wischen. Bis der von VW ausgelöste Dieselskandal wieder Bewegung in die Diskussion um die Partikelmessung brachte und der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt 2017 für 2021 die Einführung der Partikelzählung ankündigte. Wie wir heute wissen, wurde nichts daraus. Viel zu lange kümmerte sich der Gesetzgeber nicht um offene Fragen zu Gerätespezifikationen und andere Details, sodass verschoben werden musste.
Ein Partikelzähler dürfte zwischen 5.000 und deutlich unter 10.000 Euro kosten.
Jetzt sind aber endlich (nahezu) alle Hausaufgaben gemacht und die Rahmenbedingungen für die Partikelzählung amtlich fixiert, wie die Technischen Mitteilungen aus dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur belegen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle AU-pflichtigen Dieselfahrzeuge, ab der Schadstoffklasse Euro 6, also auch Nutzfahrzeuge, im Rahmen der AU einer Partikelzählung unterzogen werden. Das Trübungsmessverfahren mit dem Opazimeter entfällt für diese Autos, Transporter, Lkw, Busse. Der Trübungsmesser ist aber keinesfalls überflüssig. Denn Euro-5-Modelle abwärts werden damit weiter auf ihre Emissionen hin kontrolliert.
Messtechnik und Kosten
Für die Partikelzählung werden Werkstätten und Überwachungsorganisationen ihre AU-Stationen mit einem neuen zusätzlichen Messmodul aufrüsten müssen, sofern sie keine komplett neue Station benötigen. Im Grunde wird der Partikelzähler wie das Opazimeter mit dem eigentlichen AU-Terminal gekoppelt. Welche Kosten für ein solches Modul anfallen, dazu gibt es noch keine konkreten Angaben. Hört man sich jedoch in der Branche um, so heißt es, dass ein Partikelzähler zwischen 5.000 und „deutlich unter 10.000“ Euro kosten dürfte. So hat sich etwa Harald Hahn, Experte für Diagnose- und Abgastechnik beim ASA-Verband, in einem KRAFTHAND-Podcast im vergangenen Herbst geäußert.
Bis die ersten Hersteller konkrete Preise nennen, dürfte es noch etwas dauern. Denn aufgrund der lange ungeklärten oder zumindest noch nicht amtlich fixierten Spezifikationsfragen laufen die Baumusterprüfungen bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erst an. Vor diesem Hintergrund ist auch spannend, welches Verfahren zur Partikelzählung die jeweiligen Geräteanbieter favorisieren. Denn hier ist der Gesetzgeber technologieoffen, sodass sich zwei Messmethoden herauskristallisiert haben: die Condensation-Particle-Counting-Technologie (CPC) und das Diffusion-Charging-Verfahren (DC), die KRAFTHAND im verlinkten Artikel ausführlich beschrieben hat.
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