Abgasuntersuchung

Partikelzählung auf der Zielgeraden

Nicht alle Gerätehersteller haben bereits vorzeigbare Prototypen. Die KRAFTHAND im Bild vorgestellten Messgeräte zur Partikelzählung machen allerdings zumindest optisch den Eindruck, sich in einem recht finalen Stadium zu befinden (Abbildungen nicht maßstabsgetreu).

Eigentlich sollte die Partikelzählung für Neufahrzeuge schon längst Bestandteil der AU sein – KRAFTHAND berichtete ausführlich über die Verzögerungen. Nun ist die Zählung der Partikel ab 2023 beschlossene Sache und die Gerätehersteller haben endlich genaue Vorgaben, nach denen sie erste Geräte produzieren können.

Die Technischen Mitteilungen aus dem Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Nr. 8/2021 belegen, dass die Rahmenbedingungen für die Partikelzählung nun amtlich fixiert sind: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Dieselfahrzeuge ab der Schadstoffklasse Euro 6 im Rahmen der AU einer Partikelzählung unterzogen werden. Wie dabei der Prüfablauf aussieht, hat KRAFTHAND in Ausgabe 12/2021 ausführlich beschrieben.

Die Technologien

Der Prüfablauf ist dabei aber nur das eine. Das andere sind die Partikelzähler, an deren Entwicklung die einschlägigen Anbieter derzeit arbeiten. Auf Nachfrage der Redaktion bei den Geräteherstellern werden zwei Messverfahren favorisiert: Während einige Unternehmen auf die Condensation-Particle-Counting-Technologie CPC setzen, entscheiden sich andere für das Diffusion-Charging-Verfahren DC.

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