Eigentlich sollte die Partikelzählung für Neufahrzeuge schon längst Bestandteil der AU sein – KRAFTHAND berichtete ausführlich über die Verzögerungen. Nun ist die Zählung der Partikel ab 2023 beschlossene Sache und die Gerätehersteller haben endlich genaue Vorgaben, nach denen sie erste Geräte produzieren können.
Die Technischen Mitteilungen aus dem Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Nr. 8/2021 belegen, dass die Rahmenbedingungen für die Partikelzählung nun amtlich fixiert sind: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Dieselfahrzeuge ab der Schadstoffklasse Euro 6 im Rahmen der AU einer Partikelzählung unterzogen werden. Wie dabei der Prüfablauf aussieht, hat KRAFTHAND in Ausgabe 12/2021 ausführlich beschrieben.
Partikelzählung: Prüfablauf, Grenzwerte und andere Details
Wie die Prüfung von Euro-6-Dieseln ab 2023 abläuft, was es mit der Fast-pass-Grenze auf sich hat, warum es reicht, den Partikelausstoß nur im Leerlauf zu messen, und ob AU-Betriebe ihre Berechtigung verlieren, wenn sie das Upgrade zur Partikelzählung nicht mitgehen. mehr …
Die Technologien
Der Prüfablauf ist dabei aber nur das eine. Das andere sind die Partikelzähler, an deren Entwicklung die einschlägigen Anbieter derzeit arbeiten. Auf Nachfrage der Redaktion bei den Geräteherstellern werden zwei Messverfahren favorisiert: Während einige Unternehmen auf die Condensation-Particle-Counting-Technologie CPC setzen, entscheiden sich andere für das Diffusion-Charging-Verfahren DC.
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