Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung
Abgasuntersuchung

Partikel messen, fertig, los?

Aufgrund gestörter Lieferketten erwägt das Bundesverkehrsministerium eine Übergangsregelung für das Partikelmessverfahren im Rahmen der AU, die regulär am 1. Januar 2023 für alle Dienstleister dieser hoheitlichen Prüfung verpflichtend sein soll. Bild: U.J.Alexander – stock.adobe.com

Wie ernst Gerüchte zu einer Verschiebung der AU-Partikelmessung sind, welche Alternative im Fall des Falles zum Tragen kommen könnte und Marktübersicht zu Preisen und Lieferfähigkeit von Partikelmessern.

Für die Einführung des Partikelmessverfahrens an Dieselmotoren zum 1. Januar 2023 in Deutschland wird es keine Verschiebung geben. „Diesbezüglich im Markt kursierende Gerüchte sind falsch“, sagt Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgeräte und Diagnose im ASA-Bundesverband, in dem sehr viele Werkstattausrüster organisiert sind.

Zusätzlich zum aktuellen Stand der Zulassungen und Akkreditierungen hat sich die Expertengruppe zuletzt mit den „massiv beeinträchtigten oder komplett unterbrochenen“ Lieferketten beschäftigt. Dies alles erschwert demnach seit einigen Monaten „massiv die Beschaffung wichtiger Teile und Komponenten für die Geräteproduktion.

Dadurch seien die Gerätehersteller aktuell beispielsweise gezwungen, selbst während der Baumusterprüfung für Ersatzkomponenten zu sorgen. „Dieser Prozess ist sehr aufwendig und führt zwangsweise zu Verzögerungen“, so Hahn.


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