Das OLG Hamm (Az.: 1 RBs 135/13) hat die Entscheidung der Stadt Dortmund bestätigt, dass bereits das Parken eines Fahrzeugs ohne oder ohne gültige Umweltplakette mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Im konkreten Fall hatte der Betroffene sein Fahrzeug im nördlichen Stadtgebiet von Dortmund abgestellt, das als Umweltzone ausgewiesen war. Die an der Windschutzscheibe angebrachte Plakette wurde indes für ein anderes Kennzeichen ausgestellt, sodass sich der Pkw – obgleich ruhend – ohne gültige Plakette in einer Umweltzone befand. Folglich sei ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro gerechtfertigt gewesen, so die zuständige Behörde. Dies hat nunmehr das Gericht bestätigt.
Deshalb sollte der Kfz-Profi seinen Kunden bei der Auslieferung seines Fahrzeugs auf diesen Umstand hinweisen – oder am besten gleich eine korrekte Umweltplakette ausstellen.