AU-Partikelmessung

Offizielle Infos geben Sicherheit, wie es weitergeht

Die meisten Partikelmessgeräte funktionieren auch als Stand-alone-Lösung. Deshalb müssen Werkstätten nicht zwingend auf den Anbieter zurückgreifen, von dem sie schon eine AU-Station haben. Bild: Schmidt

Zum Thema Partikelmessung an Euro-6-Dieseln gab es in den letzten Monaten so manche Wasserstandsmeldung, die für Verwirrung und Kopfschütteln sorgte – sicher nicht nur bei Werkstätten. Zunächst war von einer Übergangsregelung die Rede und nachdem diese abgeräumt wurde, kam dann das Datum 1. Juli 2023 ins Spiel. Wohlgemerkt basierten alle diese Angaben keineswegs auf einer offiziellen und schon verabschiedeten AU-Richtlinie, sondern vielmehr auf Gedankenspielen von Brancheninsidern, wie es kommen könnte.

Nun hat der Gesetzgeber die geänderte AU-Richtlinie im Verkehrsblatt 20/2022 veröffentlicht und Klarheit geschaffen. Sie erscheint in vollem Umfang in Krafthand 1-2/2023. Abonnenten können sie schon ab 1. Dezember auf  https://khme.de/temi unter „Technische Mitteilungen 1-2/2023 (Änderung der AU-Richtlinie)“ einsehen.

In der Richtlinie finden sich entsprechende Ausführungen zur Partikelmessung, die zu folgenden wesentlichen Schlussfolgerungen führen:

  1. Die Partikelmessung ist zunächst ausgesetzt, aber nicht abgesetzt.
  2. Bis die Partikelmessung kommt, werden Euro-6-Diesel weiter mit einem Opazimeter geprüft.
  3. Es gibt kein offiziell avisiertes Datum, das in der geänderten AU-Richtlinie als für den Start der Partikelmessung genannt wird. Allerdings ist als Zielsetzung spätestens der 1. Juli 2023 als Einführungsdatum vorgesehen.
  4. Weiterhin ist als Ziel festgehalten, mit der Partikelmessung zu starten, sobald genügend Geräte mit gültiger Baumusterprüfung am Markt verfügbar sind. Also gegebenenfalls schon vor dem 1. Juli 2023.
  5. Ob genügend Geräte verfügbar sind, wird von einer Arbeitsgruppe geprüft und entsprechend weitergegeben.
  6. Sobald ausreichend Geräte verfügbar sind, wird der Einführungszeitpunkt – Zitat Verkehrsblatt: „… kurzfristig, mit angemessenem Vorlauf, durch das BDMV im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden bekanntgegeben“.

Leider lässt das Wort „kurzfristig“ wieder Interpretationen und Spekulationen zu. Fakt ist, dass der Verband der Werkstattausrüster davon ausgeht, dass in den nächsten Monaten weitere Hersteller eine Baumusterprüfung erhalten (zwei haben sie schon) und bis Jahresende rund 12.000 bis 14.000 Geräte produziert sein sollten. Bei einer weiteren monatlichen Produktion von rund 2.500 Geräten sollte der 1. Juli oder gar ein früherer Einführungszeitpunkt realistisch sein. Vor diesem Hintergrund ist es für Werkstätten, die von Anfang an bei der Partikelmessung dabei sein wollen,  sicher kein Fehler, rechtzeitig einen Partikelmesser zu ordern.