Nur noch 9.805 Anträge bei Kfz-Schiedsstellen
Rund sieben Prozent weniger Anträge sind im vergangenen Jahr bei den bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen eingegangen. Das ergab die ZDK-Bilanz 2017. Damit ist die Zahl der Anträge zum vierten Mal in Folge gesunken. Von den insgesamt 9.805 Anträgen (in 2016 waren es 10.537) wurden 8.846 Anträge (entspricht 90,2 Prozent) im Vorverfahren auf direktem Weg zwischen Schiedsstelle, Kunde und Kfz-Betrieb geregelt.
Lediglich 959 Anträge (9,8 Prozent) gelangten vor eine Schiedskommission. Davon endeten 404 Fälle (42,1 Prozent) mit einem Vergleich (siehe Grafik am Ende des Beitrags). In 147 Fällen (15,3 Prozent) entschied die Kommission für den Antragsteller, in 206 Fällen (21,5 Prozent) gegen ihn. Die restlichen 202 Verfahren (21,1 Prozent) waren bis zum Jahresende 2017 noch nicht abgeschlossen.
Reparatur und Wartung im Brennpunkt
Die mit Abstand meisten Anträge (8.161 oder 83,2 Prozent) bezogen sich auf Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen (3.348), unsachgemäße Arbeit (3.358) sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten (2.338). Bei den insgesamt 1.644 Anträgen an die Gebrauchtwagen-Schiedsstellen standen technische Fahrzeugmängel (1.269) mit weitem Abstand ganz oben auf der Liste, gefolgt von Unfallschäden (116).
ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz sagt angesichts der Entwicklung: Die weiter zurückgehende Zahl der Anträge zeigt, dass sich die Zufriedenheit der Kunden mit dem Autohaus und der Werkstatt des Vertrauens offenbar weiter gesteigert hat.“ Zudem betont er, dass wenn es mal hakt, Verbraucher und Innungsbetriebe sich auf die kompetente Schlichtung der Schiedsstellen verlassen können“.
Zusammensetzung von Schiedsstellen
Besetzt sind die Schiedsstellen stets mit einem Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen kommt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation hinzu. Den Vorsitz hat ein zum Richteramt befähigter Jurist.
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