Tieferlegungen oder die Erhöhung des Fahrzeugaufbaus, etwa bei Geländewagen, sind mit die häufigsten am Serienfahrzeug vorgenommenen Änderungen. Doch für „höher“ und „tiefer“ gelten bekanntlich klare Vorschriften. Die KÜS zeigt auf, was Werkstätten beachten müssen.
Das Fahrwerk soll straffer oder komfortabler werden – so lauten meist die Kundenwünsche. Nach solchen Tuningmaßnahmen ist laut KÜS immer eine Änderungsabnahme, inklusive einer Bestimmung der neuen Fahrzeughöhe und deren Übernahmen in die Zulassungsdokumente nötig.
Die ABE reicht nicht immer
Zwar gibt es auch Fahrwerksänderungen mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), die keine Änderungsabnahmen erfordern. Die Experten der Sachverständigenorganisation mahnen hier allerdings zur Vorsicht. Dies hängt oft von den jeweiligen Auflagen in der ABE ab und lässt sich nicht pauschal bestätigen.
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