Novellierung der Hebebühnen-Norm verzögert sich
Im Detail geht es um sieben Punkte: klare Unterteilung der Bedienelemente, die Wiedereinführung des Lastrechtecks für 2-Säulen-Hebebühnen, Erweiterung der normativen Fahrzeuge, dass Personen auf angehobenen Fahrzeugen erlaubt sind, die maximal zulässige Fahrzeugneigung nach Bühnentyp, digitale Betriebsanleitungen sowie spezifische Prüfvorschriften.
Die Verzögerung der Revision der Norm geht laut dem Bundesverband der Werkstattausrüster ASA zum einen auf die 2018 gestartete Pro-Safe-Initiative der Non Governmental Organization (NGO) Pro-Safe zurück. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen im europäischen Wirtschaftsraum zu verbessern. Zum anderen sind diverse inhaltliche Anpassungen notwendig – etwa aufgrund einer negativen Beurteilung des Entwurfs durch die Harmonized Standard Consultants (HAS) im Jahr 2021.
Fahrplan für Umsetzung
Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, hat die CEN/TC98/WG3 (Gremium für Hebebühnen) eine zweistufige Veröffentlichung beschlossen:
- Eine nicht harmonisierte Version, veröffentlicht im März 2023. Sie beinhaltet eine verbesserte Norm für Notified Bodies (benannte Stellen = staatlich benannte und staatlich überwachte Organisationen, z. B. Inspektionsstellen, die im Auftrag der Hersteller tätig werden, um die Konformitätsbewertung von Industrieerzeugnissen zu begleiten und zu kontrollieren) und Hersteller sowie als Grundlage für Baumusterprüfungen.
- Eine harmonisierte Version: Deren Veröffentlichung wird für 2025 erwartet, dann mit berücksichtigten Kommentaren der HAS Consultants.
Für Hersteller und Anwender wichtig: Solange keine neue harmonisierte Norm vorliegt, muss die aktuell gültige EN1493:2010 unverändert für Konformitätsverfahren verwendet werden, obwohl sie nicht mehr Stand der Technik ist. Allerdings ist „mit einer Veröffentlichung der EN 1493 im ersten Quartal 2025 zu rechnen“, sagt Wolf-Erik Schmitt, Leiter des Fachbereichs Hebebühnen im Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen e.V (ASA). Kommt es dazu, ist die Vorgängernorm EN1493:2010 ab Veröffentlichung der neuen Norm noch für eine Übergangsfrist von 18 Monaten gültig.
Hersteller sind schon voraus
Insgesamt ist diese Hängepartie für die Hersteller natürlich unbefriedigend. Wobei laut ASA-Verband viele für sich beschlossen haben, bei der Konstruktion und als Grundlage für Baumusterprüfungen die im März 2023 veröffentlichte modernisierte, aber nicht harmonisierte Zwischenlösung der Norm anzuwenden. „Vereinzelt nutzen Hersteller die nicht harmonisierte neue Norm auch als Grundlage für Konformitätsbewertungen neuer Produkte“, sagt Schmitt. Dabei könnten sich die Hersteller Zeit lassen, denn Hebebühnen, die vor Ende der Übergangsfrist von 18 Monaten homologiert wurden, dürfen auch weiterhin ohne Einschränkung verkauft werden.
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