Bremsprüfstandsrichtlinie

Nicht ausbremsen lassen!

Ab 1. Januar 2020 müssen alle Bremsenprüfstände in Werkstätten den Anforderungen der neuen Bremsenprüfstandsrichtlinie entsprechen. Bilder: AHS Prüftechnik

Auch die Bremsenprüfstände bleiben nicht verschont, wenn die gesetzlichen Vorgaben aus EU-Richtlinien die regelmäßige Anpassung der nationalen Vorschriften zur periodischen Fahrzeugüberwachung erfordern. KRAFTHAND berichtet worum es dabei im Einzelnen geht.

Bald gelten für Bremsenprüfstände neue gesetzliche Richtlinien. Der Prüfstand muss dann in der Lage sein, die ermittelten Bremskraftwerte über die sogenannte genormte ASA- Livestream-Schnittstelle zur weiteren Auswertung zur Verfügung zu stellen. Die Richtlinie für Bremsenprüfstände (§ 29 StVZO Anlage VIIId – veröffentlicht im Verkehrsblatt 09/2011) besagt, dass alle Bremsenprüfstände bis Ende Dezember 2019 den neuen Anforderungen entsprechen müssen. Andernfalls ist eine Nutzung im Rahmen der Hauptuntersuchung nicht mehr erlaubt.


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