Technische Mitteilungen

Neuigkeiten zur HU-Richtlinie

Im Verkehrsblatt 9/2024 hat der Verordnungsgeber eine Korrektur der Richtlinie für die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel veröffentlicht.

Bild: GTÜ

Nach der im November 2021 erfolgten Veröffentlichung der Änderung der Richtlinie für die Durchführung der HU und die Beurteilung festgestellter Mängel hat der Gesetzgeber nun einige redaktionelle Fehler ausgebessert, aber auch beim Thema Räder und Reifen sowie zum Abgasverhalten einiges geändert. Der volle Wortlaut der Anpassungen steht Krafthand-Abonnenten auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen zur Verfügung. Dazu die PDF Technische Mitteilungen 12/2024 (Korrektur HU-Richtlinie anklicken.

Neben kleineren „kosmetischen Korrekturen für mehr Übersichtlichkeit“ wurde etwa der Punkt D 5.2.2. a „unzulässig repariert oder bearbeitet“ um den Zusatz „Aufbereitung nicht vorschriftsmäßig“ ergänzt. Eine Neuordnung erfolgte auch bei Punkt
D 5.2.2 d. Hier findet sich nun der Hinweis auf Räder aus CFK. Der vorherige Punkt zur fehlenden Zulässigkeit zu Distanzscheiben findet sich nun unter D 5.2.2 c.

Beim Thema Abgasverhalten etwa ist der Punkt D 8.2.1.2 c komplett entfallen. Dabei ging es um Mängel, die vor Abschluss der Untersuchung festgestellt und behoben wurden. Redaktionell stark umformuliert wurden verschiedene Unterpunkte des Abschnitts 8.2.2.

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