Neues Jahr, neue Regeln
Autofahrer dürfen sich im neuen Jahr über einige Neuerungen freuen, wie die Online-Zulassung von Neuwagen oder dem Schutz vor Falschbetankung. Auf die drohenden Fahrverbote in den deutschen Großstädten freuen sich viele sicherlich weniger. KRAFTHAND und der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. stellen die wichtigsten Veränderungen vor.
Online-Zulassung für Neuwagen
Ab 2019 soll man jetzt auch Fahrzeuge online zulassen, um- und abmelden können. Diese Verordnung legte das Bundesverkehrsministerium bereits im August vor. Ab jetzt liegt es am Bundesrat, der nur noch zustimmen muss. Die Regelung soll voraussichtlich im Lauf des nächsten Jahres inkrafttreten.
DAB-Radio in allen Neuwagen
Laut Beschluss des EU-Parlaments werden die Autoradios in Neuwagen ab 2019 zusätzlich zum Ukw-Empfang künftig auch standardmäßig den Empfang von DAB+ oder anderen digitalen terrestrischen Übertragungen ermöglichen. Bisher war diese Option noch optional und gegen Extragebühren verfügbar. Sofern Neuwagen künftig also ein Radio installiert haben, müssen diese mit einer Frist von zwei Jahren auch mit DAB+ auf den Markt kommen.
Schutz vor Falschbetankung
Künftig soll eine Falschbetankung nur noch schwer möglich sein. Obwohl viele Hersteller bereits technische Fehlbetankungs-Schutzsysteme installieren, schreibt die EU ab 2019 nun auch einheitliche Kraftstoffbezeichnungen vor. Nicht selten greifen Reisende im Ausland nämlich zum falschen Zapfhahn. Um dies in Zukunft zu vermeiden, sollen ab Jahresbeginn entsprechende Etiketten auf Zapfpistolen und in den Tankdeckeln von Neufahrzeugen angebracht sein.
Förderungen und akustische Warnungen bei Elektroautos
Elektroautos sind so leise, dass Fußgänger und Radfahrer oft Probleme haben, diese im Straßenverkehr zu hören. Aus diesem Grund müssen ab Juli 2019 reine Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge eine Ausrüstung mit akustischem Fahrzeugwarnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System – AVAS) verpflichtend vorweisen können. Beim Vorwärts- und Rückwärtsfahren mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h stellt sich dann automatisch eine akustische Warnung ein. Bei einigen Herstellern wird dieses System auch VESS (Virtual Engine Sound System) genannt.
Zusätzlich werden Fahrzeuge mit Elektroantrieb bei der Pauschalbesteuerung für Privatfahrten nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Diese Senkung gilt ebenso für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Nach einem Beschluss des Finanzausschusses des Bundestags gilt diese Änderung für alle zwischen 1.1.2019 und 31.12.2022 zugelassenen Elektroautos. Plug-in Hybride werden von der geänderten Regelung insofern erfasst, wenn sie mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können und nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.
Dieselfahrverbote in Städten
Bereits in diesem Jahr mussten Dieselfahrer zittern und bekamen bis heute keine konkrete Antwort auf ihre Frage: Wird es Fahrverbote in meiner Stadt geben? Viele Kommunen drohen schon lange mit Fahrverboten – sei es in der kompletten Innenstadt oder nur“ auf bestimmten Straßenabschnitten.
Grund für die Fahrverbote sind Überschreitungen von Stickstoffdioxid-Grenzwerten in deutschen Städten und die darauf basierenden Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. fordert eine wissenschaftlich fundierte Neuberechnung der Grenzwerte sowie die Verhinderung von Fahrverboten in Deutschland. Er hat kürzlich eine Petition zu diesem Thema gestartet. Nichtsdestotrotz drohen 2019 Fahrverbote in folgenden Städten:
- Stuttgart: ab 1. Januar 2019
- Frankfurt: ab 1. Februar 2019
- Köln und Bonn: ab 1. April 2019
- Berlin: ab Sommer 2019
- Darmstadt: ab 1. Juni 2019
- Essen und Gelsenkirchen (inkl. Teil der Autobahn A40): ab 1. Juli 2019
- Mainz: ab 1. September 2019
- in Hamburg gibt es Fahrverbote bereits seit Mai 2018.
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