Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet Arbeitgeber, alle Beschäftigten über ihre Rechte zu informieren – sei es beispielsweise zu Arbeitszeit, Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit oder Kündigungsschutz. Dieser sogenannten Aushangpflicht kommen sie nach, indem sie die aushangpflichtigen Gesetze an geeigneten, allgemein zugänglichen und von jedem Arbeitnehmer frequentierten Orten im Unternehmen anbringen. Die ausgehängten Vorschriften haben stets dem neuesten Stand zu entsprechen. Aktuell gab es etwa zum Jahreswechsel Anpassungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (Stichwort Brückenteilzeit). Aufgrund des neuen Datenschutzrechts sind außerdem Anpassungen im ArbSchG, BDSG und BEEG erforderlich. Im Buch „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften“ des Forum- Verlags finden sich alle Neuerungen, die bis zum 01.01.2019 in Kraft getreten sind. Durch die praktische Lochung ist die Textsammlung bereits zum Aushang vorbereitet.
Grundsätzlich gilt: Jedem Arbeitnehmer muss es möglich sein, die aktuellen Regelwerke auch unbeaufsichtigt und ohne großes Nachfragen einzusehen. Es reicht also nicht, die aktuelle Ausgabe im Personalbüro oder gar im Büro des Vorgesetzten auszulegen, wo Arbeitnehmer womöglich um die Herausgabe bitten müssen. Bei größeren Betrieben mit mehreren Stockwerken oder Gebäuden sollten die Informationen auf jeder Etage oder in jedem Gebäude eingesehen werden können. Die Aushangpflicht des Arbeitgebers ist meist nicht daran gebunden, wie viele Arbeitnehmer im Unternehmen tätig, sie besteht ab dem ersten Beschäftigten.
Das 326-seitige Aushangbuch ist beim Forum- Verlag Herkert (http://khme.de/uvv) in der 19. Auflage 2019 für 49 Euro inklusive USt. erhältlich.