Neuerungen bei aushangpflichtigen Gesetzen
Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet Arbeitgeber, alle Beschäftigten über ihre Rechte zu informieren – sei es zu Arbeitszeit, Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit oder Kündigungsschutz. Dieser sogenannten Aushangpflicht kommen sie nach, indem sie die „aushangpflichtigen Gesetze“ an geeigneten, allgemein zugänglichen und von jedem Arbeitnehmer frequentierten Orten im Unternehmen anbringen. Die ausgehängten Vorschriften haben stets dem neuesten Stand zu entsprechen. Aktuell gab es etwa zum Jahreswechsel Anpassungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (Stichwort Brückenteilzeit). Aufgrund des neuen Datenschutzrechts sind außerdem Anpassungen im ArbSchG, BDSG und BEEG erforderlich. Im Buch „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften“ des Forum-Verlags finden sich alle Neuerungen, die bis zum 01.01.2020 in Kraft getreten sind. Durch die praktische Lochung ist die Textsammlung bereits zum Aushang vorbereitet.
Das 394-seitige Aushangbuch ist beim Forum-Verlag Herkert (http://khme.de/uvv) in der 21. Auflage 2020 für 49 Euro inklusive USt. erhältlich.
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