Neue Vorschriften bei der HU

Reform-Uhr tickt anders: In Bayern gilt der Wegfall der HU-Rückdatierung erst ab dem endgültigen Inkrafttreten der Gesetzesnovelle – voraussichtlich ab 1. Juli 2012. Bild: Guranti

Der Bundesrat hat am 30. März 2012 der Verabschiedung des HU-Reformpakets als Bestandteil der 47. Änderungsverordnung zum Straßenverkehrsrecht (StVR) zugestimmt.

Das Reformpaket, das unter anderem einen neuen Mängelbaum, eine kurze Probefahrt und den Einstieg in die elektronische Fahrzeugüberprüfung vorsieht sowie die Vorschriften über die technische Überwachung der Fahrzeuge an die fortentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik anpassen soll, tritt voraussichtlich am 1. Juli 2012 in Kraft. Das erfuhr KRAFTHAND auf Nachfrage beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Zudem fällt künftig bei der Überziehung des Termins für die HU die Rückdatierung weg. Baden-Württemberg hat bereits zum 1. April 2012 die Rückdatierung aufgehoben. Die neue Plakette gilt folglich ab dem Tag der Hauptuntersuchung für volle zwei Jahre. In Bayern wird laut Angaben des TÜV Süd dagegen bis zum endgültigen Inkrafttreten der Novelle weiter rückdatiert. Im Gegenzug gibt es für säumige Autofahrer in allen Bundesländern eine um 20 Prozent teurere ‚Ergänzungsuntersuchung’.
    
Das geplante Reformvorhaben sollte bereits zum 1. April 2012 in Kraft treten. Grund für die Verschiebung: Bei einer Sitzung des Bundesrats-Verkehrsausschusses, bei der die 47. Änderungsverordnung auf der Tagesordnung stand, gab es von verschiedenen Bundesländern zahlreiche Einwände und Anträge zum HU-Reformpaket. Ein Unterausschuss befasste sich laut Bundesrat im Anschluss an diese Sitzung mit den Anträgen und dem gesamten Reformpaket.

Darüberhinaus will die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die speziellen Anforderungen an die HU bei Elektrofahrzeugen ermitteln. Das Projekt soll unter anderem die Auswirkungen der verstärkten Markteinführung von Elektro- und Hybridfahrzeugen auf die gesetzlichen Vorschriften und Prüfvorgaben für die HU aufzeigen. Denn die Sachverständigen und Prüfingenieure müssen spezifische sicherheitsrelevante Mängel an diesen Fahrzeugen eindeutig erkennen können. Im Fokus stehen Mängel am Hochvoltsystem, etwa an Isolierung und Batterieanlagen sowie an Systemen zum Schutz gegen elektrischen Schlag.