Neue Regeln bei der Kfz-Hauptuntersuchung

Stichtag 1. Juli: Bei der Hauptuntersuchung (HU) treten einige Änderungen in kraft. Bild: GTÜ

Probefahrt, Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme und bundesweit einheitlich keine Rückdatierung mehr – ab 1. Juli gibt es umfangreiche Änderungen bei der Hauptuntersuchung (HU).

Die gravierendste Veränderung ist der Wegfall der Rückdatierung. Demnach orientiert sich der Termin für die nächste HU künftig nicht mehr wie bisher am eigentlichen Fälligkeitsdatum, sondern am tatsächlichen HU-Termin. Wer künftig mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird, so schreibt es die Novelle vor, einer eingehenderen Hauptuntersuchung unterzogen, die mit einer um 20 Prozent höheren Gebühr zu Buche schlägt. Daneben droht, wie bisher auch, bei Verkehrskontrollen eine Geldbuße durch die Polizei. Zudem riskieren Autofahrer, die mit einem Fahrzeug mit abgelaufener HU-Plakette einen Unfall verursachen, den Versicherungsschutz.

Neu bei der HU ist eine Probefahrt. Diese steht zukünftig am Beginn einer jeden HU. Bei der kurzen Tour mit mindestens acht Stundenkilometern werden die elektronischen Systeme aktiviert und konditioniert.

Die elektronischen Sicherheitsassistenten – wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler – rücken künftig insgesamt noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung. Mit einem so genannten HU-Adapter, mit dem die TÜV SÜD-Sachverständigen an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Fahrzeugs andocken, können sie erkennen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren. Diese Prüfung wird jedoch erst schrittweise ab 2013 für ab Juli neu zugelassene Fahrzeuge eingeführt.

Weiteres Novum, gültig für alle Fahrzeuge auf dem Weg zur Plakette: Ab Juli arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mangelbaum. Die Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun eine eindeutige Beschreibung, wo der Mangel festgestellt wurde. ‚Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben‘, sagt Puls.

Achtung: In KRAFTHAND 13/14 (Erscheinungstermin 21.7.2012) liegen die neuesten technischen Mitteilungen unter anderem auch zu den neuen Regelgungen zur Hauptuntersuchung (HU), die ab 1.7.2012 in Kraft treten, bei.

Zu den Neuerungen hat TÜV SÜD einen Film über den künftigen Ablauf der Hauptuntersuchung gedreht. Zu sehen ist dieser unter www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge.