Die wichtigsten Änderungen bei der überarbeiteten HU-Richtlinie und Erläuterungen zu den vier Mangeleinstufungen – ergänzend zu den Technischen Mitteilungen als Beilage in KRAFTHAND 6/2018
Ab 20. Mai 2018 gilt eine neue HU-Richtlinie, in der die anzuwendenden Prüfinhalte und -methoden sowie Mangelbewertungen (lesen Sie dazu auch hier) definiert sind. Auch wenn natürlich vieles aus der vorhergehenden Richtlinie übernommen wurde, so gibt es bei den Mangelbewertungen nennenswerte Veränderungen. Wie sich der Gesetzestext im Detail darstellt, finden KRAFTHAND-Abonnenten in den Technischen Mitteilungen, die der Ausgabe 6/2018 als Sonderheft beiliegen und online zur Verfügung stehen.
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