Die ECE-Regelung trägt zu gleichbleibenden Standards im Aftermarket bei. Ersatzteile im Bremsenbereich sollen dadurch die gleichen Leistungsmerkmale wie Erstausrüstungsprodukte bieten. Bereits seit 1999 ist die ECE-R90-Norm Qualitätsmerkmal für Bremsbeläge im Ersatzteilmarkt, ab 1. November 2016 gilt sie auch für Bremsscheiben und -trommeln für neu zugelassene Modelle – mit noch schärferen Mindestanforderungen.
Somit dürfen Werkstätten von diesem Termin an nur noch Scheiben und Trommeln mit dem entsprechenden ECE-Label verbauen. Bremsenersatzteile, die der Richtlinie entsprechen, müssen auf dem Produkt und der Verpackung eindeutig identifizierbar sein
Kunden sollen damit die Gewissheit haben, im freien Ersatzteilmarkt Produkte nach OE-Standard zu erhalten. Ein weiterer Vorteil der ECE-Kennzeichnung: Sie löst die bislang für Aftermarket-Produkte notwendige Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile weitestgehend ab. So können Autofahrer auf das Mitführen einer Kopie der Erlaubnis verzichten.
"Die Erweiterung ist eine weitere Hürde für gefälschte und minderwertige Produkte auf dem Markt der ECE-Länder", betont Peter Wagner, Vice President Independent Aftermarket und Geschäftsführer Continental Aftermarket. "Wir sind davon überzeugt, dass die von der Kommission gesetzten Qualitätsstandards nachhaltig zu mehr Fahrsicherheit beitragen werden."