ASA-Experte Wolf-Erik Schmitt über die Novellierung der Richtlinie DIN EN 1493 für Hebebühnen und welche Regelungen dabei Nutzer in Werkstätten betreffen.
Herr Schmitt, welche Neuerungen werden Nutzer von Bühnen direkt spüren, sobald die Novellierung greift?
Die Erweiterung bei den „normativen Fahrzeugen“ stellt sicher, dass Nutzer auch bisher nicht berücksichtigte Fahrzeuge sicher aufnehmen können. Durch die klare Definition von Prüfvorschriften wird dem Thema Sicherheit am Arbeitsplatz ein noch größerer Stellenwert eingeräumt.
So ist beispielsweise davon auszugehen, dass eine Abrollsicherung bei einer Fahrflächen-Hebebühne ein Fahrzeug unter allen Umständen am Abrollen hindert.
„Mit der neuen EN 1493 ist es möglich, sich unter der angehobenen Last aufzuhalten, während die Last angehoben oder gesenkt wird.“
Außerdem sollen Personen in angehobenen Fahrzeugen erlaubt sein. Gilt das sowohl für Zweisäulenbühnen als auch für andere Hebebühnenarten?
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