Wie der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen (ASA) mitteilt, tritt die neue Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen (Bremsprüfstandsrichtlinie) ohne wesentliche Änderungen am 1. Juli 2022 in Kraft – zumindest was den Alltag für Kfz-Werkstätten angeht.
Allerdings bleiben den Angaben zufolge wichtige Fragen ungeklärt, wie etwa zu den in der Richtlinie festgelegten Pflichten zur Offenlegung geistigen Eigentums durch die Prüfstandshersteller. Christian Thalheimer, Vorsitzender des ASA-Fachbereichs dazu: „Wir sind nicht glücklich mit dem Ergebnis und haben bei den zuständigen Stellen weiteren Gesprächsbedarf angemeldet.“
Ob bis zum Inkrafttreten am 1. Juli 2022 noch Änderungen an der Richtlinie möglich sein werden, kann der Experte derzeit nicht einschätzen. Klar ist: Ab diesem Datum werden erstmals zur Baumusterprüfung vorgestellte Bremsprüfstände nach der neuen Richtlinie abgenommen. Und laut Thalheimer steht ebenfalls fest: „Zumindest die Prüfstandsbetreiber müssen nach aktuellem Stand keine zusätzlichen Kosten oder Investitionen befürchten.“
Die neue Bremsprüfstandsrichtlinie im Wortlaut aus dem Verkehrsblatt 14/2021 finden krafthand-Abonnenten in Ausgabe 20/2021. Sie erscheint als Druckversion am 23. Oktober und digital am 21. Oktober auf der krafthand-Website.