Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über bestimmte Arbeitsgesetze und -verordnungen zu informieren. Diese Gesetze müssen in allen Unternehmen jeglicher Größe ausgehängt werden. Die „Neuen aushangpflichtigen Gesetze“ sind nun in der 8. Auflage erschienen und enthalten die wichtigsten zum Aushang vorgeschriebenen Gesetze in der aktuellen Fassung sowie weitere Gesetze und Verordnungen mit wichtigen Schutzvorschriften.
Im einzelnen:
- Arbeitszeitgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Ladenschlussgesetz
- Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Bundesurlaubsgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Familienpflegezeitgesetz
- Mutterschutzverordnung
- Kinderarbeitsschutzverordnung
- Arbeitsschutzgesetz (Auszug)
- Betriebssicherheitsverordnung (Auszug)
- Arbeitsstättenverordung
- Bildschirmarbeitsverordnung
Die Erfüllung der Aushangpflicht wird von den Gewerbeaufsichtsämtern überprüft. Eine Verletzung dieser Pflicht – auch in Unkenntnis – stellt eine Fahrlässigkeit dar, die gewöhnlich als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße (im Falle des Arbeitzeitgesetzes zum Beispiel bis zu 2.500 Euro) geahndet werden kann.
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