Neue Abmahnwelle: Impressumsverstöße

Der für das Wettbewerbsrecht spezialisierte Internet-Blog www.abmahnungblog.de meldet, dass ein Autohaus aus Suhl über eine Schleusinger Kanzlei Impressumsverstöße auf der Automobil-Handels-Plattform ,Autoscout24.de´abmahnt.

Gefordert werden nach Angaben des Blogs eine Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe für zukünftige Versöße in Höhe von 5.001 Euro ,bewehrt´ist, sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 755,82 Euro.

Bereits zu Beginn des Jahres hatte sich ein Autohaus aus Mömbris die Lücken der Impressumsangaben bei ,Autoscout24.de´für eine Abmahnwelle zunutze gemacht. Der ZDK konnte dem Autohaus allerdings den Missbrauchstatbestand des § 8 Absatz 4 UWG entgegenhalten, da dem Verband über 300 gleichlautende Abmahnschreiben des Autohauses beziehungsweise seines Anwaltes vorlagen.

Artikel aus der KRAFTHAND-Ausgaber 18-19/2010