

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in 2012 seine bisherige Sichtweise zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern „auf neue Füße“ gestellt und konsequent fortentwickelt – mit Folgen für den Generationenwechsel in Familienbetrieben
Ein einfaches Beispiel aus der Praxis veranschaulicht das sozialversicherungsrechtliche Risiko, welches in familiengeführten Kfz-Betrieben „schlummert“: Kraftfahrzeugmeister A hat sich vor 25 Jahren (damals 26 Jahre alt) selbstständig gemacht. Im Laufe der Zeit erwarb er ein großes Grundstück, auf dem er sein Werkstattgebäude und später eine Ausstellungshalle errichtete. Nachdem er es sich leisten konnte, die Liegenschaft aus dem Haftungsverbund zu entnehmen, gründete er vor zehn Jahren eine GmbH, an der er und seine Frau zu je 50 Prozent beteiligt waren.
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