Vor einigen Wochen kam ein Neukunde mit seinem Land Rover Freelander 2 mit 2,2-l-Dieselmotorisierung, 140 kW und 75.000 km Laufleistung in unsere Werkstatt. Er war über ein Internet-Werkstattportal auf uns aufmerksam geworden. Der Werkstattauftrag lautete: Am Freelander, Typ SD4 und Baujahr 2015 das AGR-Ventil erneuern. Der Defekt dieses Bauteils wurde bereits zuvor in einer Fachwerkstatt des Fahrzeugherstellers diagnostiziert. Die Anweisung war sehr konkret und wir gingen davon aus, dass keine Komplikationen zu erwarten sind.
Unser Mechatroniker machte sich sofort an die Montagearbeiten und erneuerte das vom Kunden beanstandete Bauteil. Im Anschluss prüfte er den Wagen auf einer Probefahrt. Diese fiel allerdings alles andere als zufriedenstellend aus – das Fahrzeug hatte schlichtweg keine Leistung. Wieder in der Werkstatt, verkabelte der Kfz-Fachmann den Geländewagen mit einem Diagnosegerät und las jetzt erstmals den Fehlerspeicher aus. Im Display des Geräts war neben anderen Einträgen der mysteriös klingende Fehler Referenzspannung B nicht im Normbereich zu lesen.
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