

Was die Handwerksordnung dazu sagt und warum die Rechtsprechung nur bedingt Antworten darauf gibt.
Sind die Auflagen zur Selbstständigkeit im Kfz-Gewerbe erfüllt, verlangt das sogenannte Gebot der Meisterpräsenz (Meisterpräsenzpflicht), dass bei handwerklichen Leistungen der Meister vor Ort anwesend zu sein hat. Dies soll sicherstellen, dass die Leistungen sach- und fachgerecht ausgeführt werden und somit keine Gefahren für Kunden, Mitarbeiter und sonstige Betroffene bestehen.
Hinweis: Das Gebot der Meisterpräsenz bedeutet nicht, dass der Meister sämtliche handwerklichen Leistungen in Person erbringen muss. Es dient mehr der Kontrolle.
Für den Kfz-Bereich gibt es (noch) keine einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Problemkomplex. Deshalb kann für Kfz-Profis eine Entscheidung des BGH zum Fall eines Hörgeräteakustikers interessant sein.
In diesem Zusammenhang tauchen im Kfz-Bereich in der Praxis immer dann Probleme auf, wenn es beispielsweise mehrere Filialen gibt, der Meister im Urlaub oder längere Zeit krank ist. Was ist in diesen Fällen zu tun?