Was die Handwerksordnung dazu sagt und warum die Rechtsprechung nur bedingt Antworten darauf gibt.
Sind die Auflagen zur Selbstständigkeit im Kfz-Gewerbe erfüllt, verlangt das sogenannte Gebot der Meisterpräsenz (Meisterpräsenzpflicht), dass bei handwerklichen Leistungen der Meister vor Ort anwesend zu sein hat. Dies soll sicherstellen, dass die Leistungen sach- und fachgerecht ausgeführt werden und somit keine Gefahren für Kunden, Mitarbeiter und sonstige Betroffene bestehen.
Hinweis: Das Gebot der Meisterpräsenz bedeutet nicht, dass der Meister sämtliche handwerklichen Leistungen in Person erbringen muss. Es dient mehr der Kontrolle.
Für den Kfz-Bereich gibt es (noch) keine einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Problemkomplex. Deshalb kann für Kfz-Profis eine Entscheidung des BGH zum Fall eines Hörgeräteakustikers interessant sein.
In diesem Zusammenhang tauchen im Kfz-Bereich in der Praxis immer dann Probleme auf, wenn es beispielsweise mehrere Filialen gibt, der Meister im Urlaub oder längere Zeit krank ist. Was ist in diesen Fällen zu tun?
Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.