Geschäftsmodell

Mobile Werkstatt – Kosten, Rechtslage und Arbeitsschutz

Bild: aFotostock – stock.adobe.com

Regeln und Kosten für einen Fahrzeugservice auf Abruf vor Ort beim Kunden.

Einen mobilen Werkstattdienst bietet wie berichtet die Werkstattkette A.T.U seit Anfang des Jahres im Raum München an und schickt dazu mobile Servicevans auf Abruf – nach einer Onlineterminvereinbarung – zur Kundschaft.

Lohnt sich ein solcher Vor-Ort-Service auch für Kfz-Betriebe? Was ist rechtlich erlaubt und was müssten Werkstattunternehmer in Sachen Arbeitsschutz beachten? Krafthand hat beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nachgefragt.

Mobile Kfz-Reparatur- und Wartungsleistungen als „Leistung auf Bestellung“ müssen laut ZDK auf ihre handwerksrechtliche Erlaubnis gemäß der Handwerksordnung (HWO) hin überprüft werden. Unter die angebotenen mobilen Kfz-Dienstleistungen fallen folgende Arbeiten:


Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.