Autonomes Fahren

Mit Level 3 ins Jahr 2021

Mit eigenen Fahrzeugversuchen hat die Bundesanstalt für Straßenwesen BASt dazu beigetragen, dass es eine ab 2021 gültige Verordnung gibt, die automatisiertes Fahren auf Level 3 ermöglicht. Bild: BASt

Der Weg zur fahrerlosen Mobilität führt bekanntlich über mehrere Entwicklungsstufen. Die verschiedenen Automatisierungsgrade wurden auf nationaler und internationaler Ebene mit sechs Stufen definiert und klassifiziert: von Level 0 bis 5 (siehe Grafik unten). Jetzt gibt es ein Regelwerk des UNECE-Weltforums mit strengen fahrzeugtechnischen Anforderungen an die Sicherheit von Systemen des (teil-)automatisierten Fahrens. Bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugtypen soll damit ab 2021 erstmals das Level 3 möglich sein.

Heißt konkret: Der Fahrer muss zwar dauerhaft das Fahrzeug überwachen, doch das System darf die Längs- und Querführung auf bestimmten Straßen, in bestimmten Geschwindigkeitsbereichen und unter bestimmten Umfeldbedingungen übernehmen.


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