Gleichlaufgelenk

Mit 90 noch immer überzeugend

Originalzeichnung von 1928 für Patentanmeldung
1928 wurde das Patent für das Gleichlaufgelenk an den US-amerikanischen Ingenieur Alfred Rzeppa erteilt. Bild: GKN

Ausnahmslos jedes zweispurige Fahrzeug hat bekanntlich einen oder mehrere Sätze von Gleichlaufgelenken an Bord. Obwohl ihr Prinzip die Entwicklung aller Automobile stark beeinflusst hat, genießen sie im Allgemeinen wenig Aufmerksamkeit. Doch das soll sich anlässlich des 90-jährigen Jubiläums an dieser Stelle ändern. KRAFTHAND erinnert an die Anfänge und beschreibt den Fortschritt bis heute.

Gleichlaufgelenke sind, wie jeder Kfz-Profi weiß, essenziell für jeden Antrieb. Dabei kommen Fahrzeuge mit Standard- oder Frontantrieb in der Regel mit zwei Antriebswellen aus – ausgestattet mit jeweils einem Gelenk, um die nötige Verschränkung zum Federn und Lenken aufzunehmen. In aufwendigen Allradantrieben können sogar bis zu 13 Gelenke auftreten. Sie verteilen sich dann auf vier vorne, vier hinten, zwei weitere für die einteilige Kardanwelle vom Zentraldifferenzial nach vorne sowie bis zu drei bei einer zweiteiligen Kardanwelle nach hinten. Alle miteinander stellen mit ihrer leichtgängigen Übertragung der Drehbewegung auch über beträchtliche Knickwinkel die Fähigkeit des Fahrzeugs sicher, unter Antriebskraft gleichzeitig zu federn und zu lenken.

Prinzip der verfeinerten Rotation

Die Geschichte der Gleichlaufgelenke geht zurück bis in die 1920er Jahre. Der amerikanische Ingenieur Alfred Rzeppa ließ sich ein „verbessertes Universal-Gelenk“ patentrechtlich schützen, dessen Eigenschaften er wie folgt beschreibt: Die Erfindung betrifft ein Universal-Gelenk, das einfach in der Herstellung ist, simpel und robust in der Ausführung, wobei es über eine minimale Anzahl von Einzelteilen verfügt.“

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