Vernetzung Social Media
Arbeitsrecht

Missbrauch sozialer Netze

Bild: Fotolia

Nicht nur die Nutzung des Internets boomt in Kfz-Betrieben. Auch soziale Netzwerke werden immer beliebter, um den Kontakt mit Werkstattkunden zu pflegen. Auch Arbeitnehmer nutzen diesen Kanal häufig. Hier kann es für Arbeitgeber jedoch rechtliche Probleme geben, wenn Grenzen überschritten werden.

Die sozialen Netzwerke Xing, Facebook, Twitter und Co. sind mittlerweile fester Bestandteil im Berufsalltag. Oft werden dort Arbeitnehmer für ihren Arbeitgeber aktiv – allerdings nicht immer so wie vom Arbeitgeber gewollt. Was können Unternehmen hier gegen tun? Erst abmahnen oder gleich kündigen?

Rechtsprechung

Arbeitsrechtlich werden die Themen rund um die sozialen Netzwerke bislang von den Gerichten nicht klar und einheitlich behandelt. In einem Fall hatte das Arbeitsgericht Herne (Az. 5 Ca 2806/15) zum Beispiel eine außerordentliche Kündigung für wirksam angesehen, die aufgrund fremdenfeindlicher Facebook-Posts des Arbeitnehmers ausgesprochen wurde. Das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 12 Sa 745/16) hatte ein fehlerhaftes Xing-Profil des Arbeitnehmers lediglich als Abmahngrund angesehen.


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