Pichler. Hazet. Gedore & Co. Die Liste von Anbietern für Spezialwerkzeuge ist lang und bei Kfz-Profis hinlänglich bekannt. Doch wer von ihnen weiß, dass auch die Automobilhersteller den freien Markt mit Werkzeugen beliefern? Ja sogar beliefern müssen – laut GVO.
Welchem Kfz-Profi ist schon bekannt, was genau in der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung GVO steht? Dabei hat sie spürbare Auswirkungen auf die Branche. Sie verpflichtet zusammen mit den Euro-Normen die Fahrzeughersteller dazu, reparaturrelevante Daten und Tools auch freien Marktteilnehmern zugänglich zu machen. Mercedes-Benz hat dafür sogar eine, genau genommen sogar zwei Plattformen (xentry-shop.mercedes-benz.com und service-parts.mercedes-benz.com), über die freie Werkstätten an originale Diagnoselösungen und vom Autobauer freigegebene Werkstattausrüstung und Sonderwerkzeuge kommen. Wobei der Begriff Sonderwerkzeuge für den im freien Markt üblicheren Begriff Spezialwerkzeuge steht.
Auf die Frage, ob markenunabhängige Werkstätten auch Spezialwerkzeuge beim Vertragshändler um die Ecke bekommen, erklärt Julia Eisele gegenüber KRAFTHAND, dass dies nicht vorgesehen sei. Die Begründung liefert die Produktmanagerin für Werkstattausrüstungen beim Stuttgarter Autobauer gleich mit: „Wir wollen und müssen jedem freien Marktteilnehmer im europäischen Wirtschaftsraum einen freien Zugang zu unseren Produkten ermöglichen. Deshalb die eigene Plattform und der zentrale Versand.“
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