Die Europäische Kommission will ältere Autos künftig jährlich zur HU vorfahren lassen und erhofft sich davon unter anderem mehr Sicherheit auf den Straßen. Zudem drängen einzelne Landesverbände des Kfz-Gewerbes darauf, die Kompetenz zur Hauptuntersuchung auch speziell geschulten Kfz-Meisterbetrieben zu übertragen. Wie steht die Branche zu den Plänen? KRAFTHAND hat Meinungen eingeholt.
Der EU-Gesetzentwurf sieht vor, dass sämtliche Personen- und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen künftig spätestens erstmals nach vier Jahren zur technischen Überprüfung müssten. Die darauffolgende Kontrolle ist zwei Jahre später vorgesehen. Danach müssten die Autos jährlich zur HU vorfahren. Spätestens nach sechs Jahren müssten die Autos jedoch jährlich kontrolliert werden, statt wie derzeit iüblich alle zwei Jahre. Ab 160.000 Kilometern soll die Prüfung ohnehin jährlich erfolgen. Die Regelung könnte 2016 in Kraft treten.
Kommt die Meister-HU?
Einzelne Landesverbände des Kfz-Gewerbes drängen darauf, die Kompetenz zur Hauptuntersuchung auch speziell geschulten Kfz-Meisterbetrieben zu geben.
KRAFTHAND hat einige Stimmen aus der Branche zu folgenden beiden Fragen eingeholt.
1. Was halten Sie von dem Vorschlag, die HU künftig von der Kfz-Werkstatt ohne unabhängigen Prüfungingenieur gleich mit erledigen zu lassen?
2. Wie stehen Sie zu dem Vorstoß der EU, Autos künftig nach sechs Jahren jährlich zur HU zu schicken statt wie bisher alle zwei Jahre (ab einem Kilomterstand von 160.000 Kilometern unabhängig vom Alter jährlich)?
Nach Ansicht des TÜV SÜD müssen Prüfung und Reparatur auch künftig strikt getrennt bleiben. Bei einer Aufkündigung des Dualen Systems befürchtet die Prüforganisation ein sinkendes Niveau. Laut TÜV SÜD nimmt die Mängelhäufigkeit bei Kraftfahrzeugen mit zunehmendem Alter zu. Die Prüforganisation steht dem Bestreben der EU, die Hauptuntersuchung zu harmonisieren, positiv gegenüber. Ahnliche Positionen vertreten der TÜV NORD und der TÜV Rheinland.
Der ZDK prüft die Möglichkeit, den Innungsbetrieben die Berechtigung zur Hauptuntersuchung zu verschaffen, möchte jedoch Kriterien wie persönliche Qualifikation, Ausstattung und Dokumentation mit in die Entscheidung einfließen lassen. Seit Jahren bereits unterstützt der ZDK die Forderung nach einer jährlichen HU für altere Fahrzeuge.
Die Dekra erklärt, die strikte Trennung von neutraler Prüfung durch unabhängige Prüfingenieure und Reparatur durch die Werkstatt habe hierzulande über Jahrzehnte zum weltweit höchsten Sicherheitsstandard beigetragen. Zugleich begrüßt Dekra den Vorschlag der EU-Kommission hinsichtlich der jährlichen Überprüfung der Fahrzeuge.
Das Duale System mit Prüfstelle und Kfz-Werkstatt hat sich bestens bewährt‘, erklärt der Bundesverband Hersteller und Importeure ASA auf Anfrage der KRAFTHAND. Der Verband befürchtet, die Abschaffung der neutralen Stelle (Prüfingenieur) könnte zu einem Interessenskonflikt in den Kfz-Werkstätten führen. Zugleich zweifelt die ASA daran, ob bei einer ausschließlichen Prüfung durch die Werkstätten die Qualität der HU gehalten werden kann. Generell begrüßt der Verband eine auf das Alter oder die Fahrleistung des Fahrzeugs bezogene HU. Ob dies jährlich passieren muss, ließ der Verband offen.
Die KÜS befürwortet das bisherige Duale System und erklärt, dass auch die Werkstätten den Berichten der KÜS-Ingenieure zufolge mit Kopfschütteln auf die Forderung nach einer Werkstatt-HU reagieren. Die Mängelbilanzen der KÜS würden die Forderungen nach einer jährlichen HU untermauern, so die KÜS. Zunächst müssten jedoch gut ausgebildete und unabhängige Prüfingenieure mit der Infrastruktur einer Prüforganisation im Hintergrund die Maßgabe für Europa sein. Dann könne man auch über Fristen reden, so die Prüforganisation.
Wie Kfz-Profis und Werkstattinhaber über die geplanten Änderungen denken, zeigen die Diskussionen auf www.facebook.com/krafthand